Fahrzeugimport

 

FAQ Fahrzeugimport

Frage: Sie haben den Typenschein/Datenblatt für Ihr Yamaha Motorrad verloren?
Frage: Was ersetzt den Typenschein ab 1.7.2007?
Frage: Wie komme ich zu einer Bedienungsanleitung für mein Yamaha Motorrad?
Frage: Wie erhält man Auskunft über ein bestimmtes Yamaha Motorrad?
Frage: Fahrzeugimport?

Frage: Sie haben den Typenschein/Datenblatt für Ihr Yamaha Motorrad verloren?

1. Verlustanzeige

zuständige Stelle: das Fundamt des nächsten Gemeindeamtes bzw. das Fundamt der Stadtgemeinde Leoben und das Fundamt der Stadtgemeinde Schwechat bzw. in Wien: die Fundservice-Stellen der Magistratischen Bezirksämter bzw. die Zentrale des Fund-Service, in den anderen Landeshauptstädten sowie in Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
Gebühren:
2 x EUR 2,10

oder Diebstahlsanzeige

zuständige Behörde: die Polizei
Gebühren:
die Aufnahme der Anzeige ist gebührenfrei
Ausstellung einer Bestätigung: EUR 13,-- (Stempelgebühr)

b
2. Beantragung einer Unbedenklichkeitserklärung
Zur neuerlichen Anforderung eines in Verlust geratenen Typenscheines beim Generalimporteur ist eine Unbedenklichkeitserklärung erforderlich, die entsprechend zu vergebühren ist.
zuständige Behörde: in Städten mit Bundespolizei: das Verkehrsamt
Hinweis: Die Vorlage einer Verlustanzeige ist beim Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion Wien nicht erforderlich. Bei dieser Behörde genügt die Erklärung über den Verlust des Typenscheines (es handelt sich hier aber um keine österreichweite Regelung).
In Städten ohne Bundespolizei bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft.
In den Städten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat

Kosten:
Fahrzeug angemeldet: EUR 19,50
Fahrzeug abgemeldet: EUR 19,50 plus EUR 3,60 in bar für die Bestätigung der letzten Versicherung, dass der Typenschein dort nicht hinterlegt wurde
Fahrzeug eben erst gekauft: EUR 19,50 plus EUR 3,60 in bar für den Kaufvertrag
Fahrzeug eben erst geerbt: EUR 19,62 plus EUR 3,60 in bar für den Testamentsbeschluss

3. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung im Original an:

Yamaha Motor Austria GmbH
Ketzergasse 118
A-1230 Wien

senden.
Wir stellen ein Typenschein-Duplikat aus, welches wir an den letzten Zulassungsbesitzer (oder einen uns genannten Empfänger) per Nachnahme übersenden.
Kosten für das Typenschein-Duplikat inkl. MWSt: € 180,00.

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Frage: Was ersetzt den Typenschein ab 1.7.2007?

Mit 2. Juli 2007 ist eine Ära zu Ende gegangen. Ab diesem Tag werden für neue Fahrzeuge (egal ob Moped, Motorrad, ATV, PKW, LKW, Traktor, etc.) keine Typenscheine mehr ausgestellt.

Der bisherige Typenschein wird durch den DATENAUSZUG ersetzt. Dieser ist bei der Anmeldung anstatt des Typenscheines zusammen mit der Rechnung und der NOVA-Bestätigung (falls pflichtig) vorzulegen. Der Datenauszug ist fälschungssicher, da er mit einer laufenden Nummer versehen ist, die vom System automatisch vergeben wird und mit der Fahrgestellnummer verknüpft ist.

Für Fahrzeuge, die beim Händler noch mit Typenschein verfügbar sind, ist die Anmeldung mit dem Typenschein wie bisher nur noch bis 31.12.2007 möglich. Danach wird von der Zulassungsstelle ein Datenauszug erstellt, der dann der Zulassung dient.

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Frage: Wie komme ich zu einer Bedienungsanleitung für mein Yamaha Motorrad?

Falls Sie Ihr Yamaha Motorrad beim autorisierten Fachhandel gekauft haben, bekommen Sie bei der Übergabe die Bedienungsanleitung dazu. Bei Verlust, oder falls diese beim Kauf von Privat nicht mehr vorhanden ist, können Sie die Bedienungsanleitung bei Ihrem nächstgelegenen Yamaha Händler bestellen.

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Frage: Wie erhält man Auskunft über ein bestimmtes Yamaha Motorrad?

Anfragen bitte mit Angabe des Motorradtyps, Baujahr und der Fahrgestellnummer an Ihren nächstgelegenen Yamaha Händler. Er setzt sich mit Yamaha Motor Austria dann in Verbindung, um die gewünschten Informationen zu erhalten.

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Frage: Fahrzeugimport?

Notwendige Unterlagen bei Eigenimport. 1. Bei Fahrzeugen mit EU-Genehmigung und noch nicht erstzugelassen:
COC-Papier und sofern vorhanden Fahrzeugbrief, wenn möglich auch eine Kopie des Kaufvertrages in Original (erhalten Sie wieder retour)

2. Bei Fahrzeugen mit EU-Genehmigung und bereits erstzugelassen:
Zulassungsbescheinigung I und falls vorhanden II (EU-Genehmigungsnummer muß ersichtlich sein), Fahrzeugbrief (falls vorhanden), positives §57a Gutachten (Pickerl), COC (nicht zwingend, erleichtet aber die Eingabe) in Original (erhalten Sie wieder retour)

Falls am Fahrzeug anzeige- und genehmigungspflichtige Änderungen vorgenommen wurden ist der Antrag auf Eingabe der Daten in dieGDB bei der zuständigen Landesprüfstelle zu stellen und die entsprechenden Anzeigen zu machen. Welche Änderungen anzeige- und genehmigungspflichtig sind, steht auf der Homepage des BMVIT www.bmvit.gv.at .

Einmeldung der Daten in die Genehmigungsdatenbank erfolgt vom Importeur IMMER mit Zulassungssperre wegen NoVA. Sobald die NoVA gezahlt ist, wird die Zulassungssperre vom Finanzamt aufgehoben und er kann das Fahrzeug bei jeder Zulassungsstelle in Österreich zulassen.

Kosten der Eingabe: EUR 180,-- inkl. MWSt

2. Bei national typengenehmigten Fahrzeugen bzw. Fahrzeugen mit Einzelgenehmigung übernimmt die Eingabe in die Genehmigungsdatenbank die Landesregierung - diese Fahrzeuge können nur noch einzelgenehmigt werden!!! Typisierungsunterlagen der in Österreich gelaufenen Typen werden gegen EUR 180,-- inkl. MWSt zur Verfügung gestellt.

Mehr Information: Internet http://versa.bmvit.gv.at/index.php?id=34

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