Zweiräder - Häufige Fragen

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Wenn Sie spezielle Fragen zu Ihrem Yamaha-Produkt haben, die hier nicht erklärt wurden, wenden Sie sich bitte an Ihren autorisierten YAMAHA Vertragshändler. Vielen Dank.

Händler:

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Finanzierungen:

YAMAHA-Zweiräder können Sie finanzieren. Auf der Seite eines jeden Modells finden Sie den Finanzierungsrechner, mit dem Sie Ihre individuellen Konditionen rechnen können. Selbstverständlich berät Sie auch Ihr autorisierter YAMAHA Vertragshändler gern.


Führerschein:

Motorrad- und Motorroller-Interessierte dürfen sich freuen. Am 19. Januar 2013 trat die neue Führerscheinverordnung in Kraft, die für Führerscheinneulinge, Aufsteiger und auch motorradinteressierte Autofahrer viele Vorteile bietet. Viele Prüfungshürden für den Aufstieg von der einen Klasse in die nächst höhere werden deutlich vereinfacht. So entfallen zum Beispiel die theoretischen Prüfungen vollständig und die praktischen Prüfungen werden leichter.

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Probefahren:

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Reisen:

Angebote von Reiseveranstaltern finden Sie auf unserer Experience Adventure Seite >


Zubehör:

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Preise:

Die jeweils gültigen Preise finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Modells.


Prospekte:

Einen Link zum Prospekt-Download finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Modells.


Gebrauchtfahrzeuge:

Gebrauchte Motorräder (Pressefahrzeuge etc.) werden von der YAMAHA Motor Deutschland GmbH nicht direkt vertrieben. Das aktuelle Angebot an Gebrauchtfahrzeugen der YAMAHA-Vertragshändler finden Sie in der Gebrauchtfahrzeugbörse auf dieser Website.


Verlust Fahrzeug-Dokumente:

Die YAMAHA Motor Deutschland GmbH ist berechtigt, für alle von ihr importierten Fahrzeuge gegen eine Gebühr, neue Fahrzeugdokumente in Form einer Zweitschrift zu erstellen. Der Fahrzeughalter benötigt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Zulassungsstelle, versehen mit der vollständigen Fahrgestellnummer, dem Dienstsiegel, Datum und Unterschrift (bei 50ccm Fahrzeugen reicht hier eine polizeiliche Bescheinigung). Diese Bescheinigung besagt, dass das Fahrzeug weder aus technischen Mängeln noch aus sonstigen Gründen aus dem Verkehr gezogen wurde und dass gegen die Ausstellung einer Zweitschrift keine Bedenken bestehen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei einem autorisierten YAMAHA-Vertragshändler einzureichen.


Bedienungsanleitungen:

Fahrerhandbücher / Bedienungsanleitungen können Sie hier direkt herunterladen.

Falls Ihr Modell nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragshändler.  


Benzinqualität:

Welcher Kraftstoff ist der richtige für mein Motorrad?

Grundsätzlich benötigen die meisten Yamaha-Motorräder (ausgenommen der Wettbewerbsfahrzeuge und WR-Modelle) Normalbenzin mit 91 Oktan.

Eine Ausnahme bilden aber die nachfolgend aufgeführten Modelle, welche Super-Kraftstoff mit min. 95 Oktan benötigen:

RD250/350LC Typ 4L0/4L1; RD350 YPVS Typ 1WW; RD500; SR500; XT500; XJ650 Turbo; YFZ750 R/SP in der offenen Leistung; YZF-R1 ab Modelljahr 2002 und YZF-R6 ab Modelljahr 2003; MT-03 ab Modelljahr 2006; XJR1300 2007; WR125R/X; WR250R/X; XT660R/X; XT660Z Ténéré; XT1200Z Super Ténéré, VMAX, XV1900A Midnight Star.


 E10 Verträglichkeit für Yamaha Motorräder, Roller und ATV's:

Alle Yamaha Motorräder, Motorroller und ATV´s ab Baujahr 1990 sind laut Hersteller für den Kraftstoff Super E10 (maximaler Bioethanolanteil 10%) freigegeben. 

Alle Fahrzeuge bis Baujahr 1989 sind nicht E10 tauglich und müssen mit Super oder Super Plus betankt werden! 

Bitte bedenken Sie, dass die Alterungsbeständigkeit durch den Ethanolzusatz stark verringert wird. Bei Vergasermodellen, die länger als 4 Wochen unbenutzt bleiben, sollte das Kraftstoffsystem entleert werden. 

Der Yamalube® Fuel Stabilizer & Conditioner schützt Vergaser und Einspritzanlagen vor Verharzung und erhält das Oktanniveau während längerer Stilllegung.

Falls Unklarheiten zu dem Thema auftreten, sollten Sie dieses in Ihrer Bedienungsanleitung nachlesen oder Ihren autorisierten Vertragshändler fragen.


 

Ersatzteile:

Ersatzteile können nur über einen autorisierten Vertragshändler gegen Berechnung bestellt werden. Eine direkte Zusendung seitens der YAMAHA-Motor Deutschland GmbH ist nicht möglich. Auch Fragen zu Ersatzteilpreisen beantwortet Ihnen Ihr YAMAHA Vertragshändler.

Nutzen Sie doch vorab den Online Ersatzteil Katalog - Einen solchen Katalog gibt es in dieser Form exklusiv nur bei Yamaha.

Hier finden Sie wichtige Informationen über die Ersatzteile ihres Motorrads. Der Katalog enthält nicht nur die Teilenummern - was auch eine wesentliche Erleichterung für eine spätere Bestellung darstellt - er zeigt auch in Form von Explosionszeichnungen im Detail die einzelnen Bauteile bestimmter Komponenten. Die gesuchten Ersatzteile können dann ausgewählt und in eine Wunschliste übertragen werden, die man ausdrucken und für seine Bestellung bei einem autorisierten Yamaha Vertragshändler nutzen kann.
Der Katalog enthält alle Modelle, die seit 1988 auf dem europäischen Markt vertrieben wurden.

Zur Nutzung des Katalog benötigt man einen PDF-Viewer (Adobe Acrobat Reader) und Adobe Flash Player der Generation 9.0 oder höher. Der PC sollte die folgenden Anforderungen erfüllen: Internet Explorer IE 5.5 SP2 oder höher, Bildschirmauflösung 1024 x 768.


Garantie:

Fahrzeuge bis 100ccm haben 1 Jahr Garantie und Fahrzeuge über 100ccm haben 2 Jahre Garantie (Ausgenommen Wettbewerbs-Fahrzeuge und WR – Modelle. Diese Modelle haben 3 Monate Garantie auf Teile). Beginn der Garantie ist der Zeitpunkt der Erstzulassung, bzw. falls das Fahrzeug nicht direkt zugelassen wird, der Übergabetag an den Kunden. Weitere Fragen zur Garantie und zu Garantiebestimmungen beantwortet Ihnen Ihr autorisierter YAMAHA Vertragshändler.


 

Kulanz:

Kulanz bedeutet eine freiwillige Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung des Herstellers auf Schäden am Fahrzeug, die außerhalb der Garantiezeit auftreten und nicht auf Fremdverschulden zurückzuführen sind. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die aus Kundenzufriedenheitsgründen geschieht, behält sich der Hersteller vor, jeden Kulanzfall im Einzelnen zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihren autorisierten YAMAHA Vertragshändler.


 

Inspektionsintervalle:

Fahrzeuge bis 250 ccm müssen alle 6.000 km zur Inspektion, Fahrzeuge ab 250 ccm alle 10.000 km. Zusätzlich ist bei den Fahrzeugen noch eine Jahresinspektion fällig, wenn nach Durchführung der letzten Inspektion ein Jahr vergangen ist, ohne den km-Stand für die nächste km bezogene Inspektion erreicht zu haben.


 

Ölempfehlungen:

In erster Linie ist es wichtig, die richtige Viskositätsklasse und den vorgeschriebene Qualitätsstandart (nach API) in Ihrer Bedienungsanleitung nachzulesen bzw. bei Ihrem Händler anzufragen. Ob Sie dann ein Mineralöl, ein teilsynthetisches- oder ein Vollsynthetisches Motoröl verwenden, liegt in Ihrem ermessen, da YAMAHA dort keine Vorschriften macht. Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie ein Motoröl verwenden, das für Motorräder bzw. für Ölbadkupplungen geeignet ist. Bei 2-Takt – Motoren ist die Verwendung eines Zweitaktöls mit der Qualitätsnorm JASO mind. „FC“ bzw. nach ISO „EGC“, oder „EGD“ vorgeschrieben. YAMAHA empfiehlt im übrigen Yamalube-Öl.


 

Racing Kits:

Hier finden Sie Informationen zu den Yamaha-Racing-Kits


 

Reifenfreigaben und Gutachten:

Seite mit Reifenfreigaben und Gutachten anzeigen


 

Winterreifen für Motorräder:

Winterreifen werden nicht grundsätzlich in der Winterzeit gefordert, sondern nur bei winterlichen Straßenverhältnissen. Das bedeutet bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf nach der StVO nur mit entsprechend für diese Wetterverhältnisse gekennzeichneten Reifen (z. B. M+S-Kennzeichnung) gefahren werden. Von Yamaha gibt es keine speziellen Freigaben für Reifen mit einer Kennzeichnung für den Winterbetrieb und wir können aus sicherheitstechnischen Gründen nur von der Nutzung eines Motorrades oder Rollers bei winterlichen Straßenverhältnissen abraten, da Einspurfahrzeuge unter solchen Verhältnissen auch mit anderer Bereifung nur schwer beherrschbar sind. Sollten Sie trotzdem in Erwägung ziehen, Ihr Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten, können Sie entsprechende Informationen über die Internetseiten der Reifenhersteller erhalten.


 

Zweitschlüssel:

Zweitschlüssel können nur über einen autorisierten Vertragshändler gegen Berechnung bestellt werden.


YAMAHA Musikinstrumente:

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YAMAHA HiFi:

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