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Häufig gestellte Fragen

FAQ

FAQ ATV

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  • Wie ist die E10 Verträglichkeit für Yamaha ATV's?

    Alle Yamaha ATV´s ab Baujahr 1990 sind laut Hersteller für den Kraftstoff Super E10 (maximaler Bioethanolanteil 10%) freigegeben. 

    Alle Fahrzeuge bis Baujahr 1989 sind nicht E10 tauglich und müssen mit
    Super oder Super Plus betankt werden! 

    Bitte bedenken Sie, dass die Alterungsbeständigkeit durch den Ethanolzusatz stark verringert wird. Bei Vergasermodellen, die länger als 4 Wochen unbenutzt bleiben, sollte das Kraftstoffsystem entleert werden. 

    Der Yamalube® Fuel Stabilizer & Conditioner schützt Vergaser und Einspritzanlagen vor Verharzung und erhält das Oktanniveau während längerer
    Stilllegung.

    Falls Unklarheiten zu dem Thema auftreten, sollten Sie dieses in Ihrer Bedienungsanleitung nachlesen oder Ihren autorisierten Vertragshändler fragen.

  • Kann ich die Fahrzeuge finanzieren?

    YAMAHA-Produkte können Sie finanzieren. Selbstverständlich berät Sie Ihr autorisierter YAMAHA Vertragshändler gern.