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Häufig gestellte Fragen

FAQ

FAQ Zweirader

FAQ Zweiräder

  • Welche Benzinqualität kann ich benutzen?

    Welcher Kraftstoff ist der richtige für mein Motorrad?

    Grundsätzlich benötigen die meisten Yamaha-Motorräder (ausgenommen der Wettbewerbsfahrzeuge und WR-Modelle) Normalbenzin mit 91 Oktan.

    Eine Ausnahme bilden aber die nachfolgend aufgeführten Modelle, welche Super-Kraftstoff mit min. 95 Oktan benötigen:

    RD 250/350 4LO/4L1

    RD350YPVS 1WW

    RD500

    SR500

    XT500

    XJ650 Turbo

    YZF750 R+SP offene Leistung

    YZF-R7

  • Gibt es eine Reifenfabrikats-Bindung oder nicht?

    Alle Yamaha-Roller, -Leichtkrafträder und -Motorräder bis einschließlich 125 ccm Hubraum unterliegen keiner Reifenfabrikats-Bindung.

    Alle Yamaha-Roller und -Motorräder ab dem Modelljahr 2011 (nicht Erstzulassungsdatum), auch größer 125 ccm Hubraum, unterliegen keiner Reifenfabrikats-Bindung.

    Eine Reifenfabrikats-Bindung liegt bei Ihrer Yamaha dann vor, wenn Reifenfabrikate/-modelle in Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I, II; Fahrzeugschein/ -brief) eingetragen sind.

    Steht in der Zulassungsbescheinigung von Ihrer Yamaha der Satz "Reifenfabrikats-Bindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", aber es sind keine Reifenfabrikate/ -modelle in dieser eingetragen, liegt i.d.R. keine Reifenfabrikats-Bindung vor. Sind z.B. Zubehörfelgen mit abweichenden Reifendimensionen nachgerüstet worden, können wir keine Aussage zur Reifenbindung treffen! Reifenfreigaben für nicht durch Yamaha Motor Deutschland GmbH importierte Yamaha Modelle (sogen. Graufahrzeuge) stehen durch die Yamaha Motor Deutschland GmbH nicht zur Verfügung und auch der Vergleich mit einem offiziell importierten Modell ist nicht möglich. Haben die Reifenhersteller für dieses Modell auch keine Reifenfreigabe erstellt, ist nur eine Einzelabnahme durch einen Sachverständigen (z.B. TÜV) möglich.

    Die Reifenhersteller (z.B. Avon, Bridgestone, Continental, Dunlop, Metzeler/ Pirelli, Michelin, Heidenau, usw.) testen ausgiebig ihre aktuellen Reifenmodelle auf vielen Yamaha Modellen und stellen die Reifenfreigaben auf ihren Internetseiten zum Herunterladen zur Verfügung. Eine Nutzung dieser Reifenfreigaben empfehlen wir!  

  • Gibt es von Yamaha Finanzierungs- oder Leasing-Angebote?

    YAMAHA-Zweiräder können Sie finanzieren oder leasen.

    Informieren Sie sich hier »

    Ihr autorisierter YAMAHA-Vertragshändler berät Sie gern.

  • Kann ich bei Yamaha Motor Gebrauchtfahrzeuge kaufen?

    Gebrauchte Motorräder (Pressefahrzeuge etc.) werden von der YAMAHA Motor Deutschland GmbH nicht direkt vertrieben. Bitte wenden Sie sich an einen Händler in Ihrer Nähe.

  • Welche Empfehlungen gibt es für Öle, Schmier- und Pflegemittel?

    In erster Linie ist es wichtig, die richtige Viskositätsklasse und den vorgeschriebene Qualitätsstandart (nach API) in Ihrer Bedienungsanleitung nachzulesen bzw. bei Ihrem Händler anzufragen. Ob Sie dann ein Mineralöl, ein teilsynthetisches- oder ein Vollsynthetisches Motoröl verwenden, liegt in Ihrem Ermessen, da YAMAHA dort keine Vorschriften macht. Sie sollten allerdings darauf achten, dass Sie ein Motoröl verwenden, das für Motorräder bzw. für Ölbadkupplungen geeignet ist. Bei 2-Takt – Motoren ist die  Verwendung eines Zweitaktöls mit der Qualitätsnorm JASO mind. „FC“ bzw. nach ISO „EGC“, oder „EGD“ vorgeschrieben. YAMAHA empfiehlt im übrigen Yamalube-Öl.  

    Wenn es also an der Zeit ist, Routinewartungen durchzuführen, werden Sie immer darauf bestehen, dass die Arbeit professionell erledigt werden muss. Das bedeutet, dass nur Produkte von Yamalube diese Aufgabe erfüllen. Die gleichen Ingenieure, die auch die Motoren von Yamaha konstruieren, haben alle Yamalube-Produkte entwickelt. Und der Grund, warum wir unser eigenes Sortiment an Yamalube-Schmierstoffen entwickelt haben, liegt darin, dass niemand anders die spezifischen Anforderungen und Anforderungen unserer Motoren so gut versteht wie wir. Durch die Verwendung feinster Inhaltsstoffe und die Anwendung modernster Schmiertechnologie ist es uns gelungen, ein fortschrittliches Sortiment an Yamalube-Schmierstoffen und Pflegeprodukten zu schaffen, die den strengen Qualitätsstandards von Yamaha entsprechen.  

  • Welche Garantie gibt es für Neufahrzeuge?

    Fahrzeuge bis 100ccm haben 1 Jahr Garantie und Fahrzeuge über 100ccm haben 2 Jahre Garantie (ausgenommen Wettbewerbs-Fahrzeuge und WR – Modelle. Diese Modelle haben 3 Monate Garantie auf Teile). Beginn der Garantie ist der Zeitpunkt der Erstzulassung, bzw. falls das Fahrzeug nicht direkt zugelassen wird, der Übergabetag an den Kunden. 

    Für alle straßenzugelassenen Yamaha Motorräder und Yamaha Motorroller über 50 ccm (Ausnahmen sind die Modelle WR250F und WR450F) kann man  beim Neukauf eine Garantie-Erweiterung (Yamaha Motor Extended Warranty) dazu erwerben. Man erhält für 12, 24 oder sogar 36 Monate den gleichen Schutz wie bei der zweijährigen Yamaha Motor-Werksgarantie. Die verlängerte Garantie gilt in ganz Europa und wird beim Verkauf des Fahrzeugs auf den neuen Eigentümer übertragen. Mehr dazu gibt es hier>>


    Weitere Fragen zur Garantie und zu Garantiebestimmungen beantwortet
    Ihnen Ihr autorisierter YAMAHA Vertragshändler.

  • Wo kann ich Original Yamaha Ersatzteile kaufen?

    Ersatzteile können nur über einen autorisierten Vertragshändler gegen Berechnung bestellt werden. Eine direkte Zusendung seitens der YAMAHA-Motor Deutschland GmbH ist nicht möglich. Auch Fragen zu Ersatzteilpreisen beantwortet Ihnen Ihr YAMAHA Vertragshändler.

    Nutzen Sie doch vorab den Online Ersatzteil Katalog - Einen solchen Katalog gibt es in dieser Form exklusiv nur bei Yamaha.

    Hier finden Sie wichtige Informationen über die Ersatzteile ihres Motorrads. Der Katalog enthält nicht nur die Teilenummern - was auch eine wesentliche Erleichterung für eine spätere Bestellung darstellt - er zeigt auch in Form von Explosionszeichnungen im Detail die einzelnen Bauteile bestimmter Komponenten. Die gesuchten Ersatzteile können dann ausgewählt und in eine
    Wunschliste übertragen werden, die man ausdrucken und für seine Bestellung bei einem autorisierten Yamaha Vertragshändler nutzen kann.

    Der Katalog enthält alle Modelle, die seit 1988 auf dem europäischen Markt
    vertrieben wurden. Zur Nutzung des Katalog benötigt man einen PDF-Viewer (Adobe Acrobat Reader) und Adobe Flash Player der Generation 9.0 oder höher. Der PC sollte die folgenden Anforderungen erfüllen: Internet Explorer IE 5.5 SP2 oder höher, Bildschirmauflösung 1024 x 768.

  • Gibt es Reiseangebote von Yamaha?

    Angebote von Reiseveranstaltern finden Sie unter:

    https://destination-yamaha-motor.com/

  • Wo bekomme ich einen Zweitschlüssel?

    Zweitschlüssel können nur über einen autorisierten Vertragshändler gegen Berechnung bestellt werden.

  • Welche Reifenfreigaben und Gutachten gibt es?

    Wenden Sie sich mit diesen Fragen bitte an Ihren Händler.  

  • Was bedeutet unverbindliche Preisempfehlung?

    Die unverbindliche Preisempfehlung setzt sich zusammen aus dem Fahrzeugpreis und den Nebenkosten. Den verbindlichen Endpreis - einschließlich etwaiger händlerbezogener Nebenkosten - erfahren Sie bei Ihrem Yamaha-Vertragshändler.

  • Wo finde ich Zubehör?

    Von jeder Fahrzeugseite kommen Sie auf das passende Zubehör und auch auf die passende Bekleidung.

    Oder besuchen Sie unseren Webshop »

  • Was bedeutet Kulanz?

    Kulanz bedeutet eine freiwillige Kostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung des Herstellers auf Schäden am Fahrzeug, die außerhalb der Garantiezeit auftreten und nicht auf Fremdverschulden zurückzuführen sind. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, die aus Kundenzufriedenheitsgründen geschieht, behält sich der Hersteller vor, jeden Kulanzfall im Einzelnen zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihren autorisierten YAMAHA Vertragshändler.

  • Welche Inspektionsintervalle sind vorgeschrieben?

    Fahrzeuge bis 250 ccm müssen alle 6.000 km zur Inspektion, Fahrzeuge ab 250 ccm alle 10.000 km. Zusätzlich ist bei den Fahrzeugen noch eine Jahresinspektion fällig, wenn nach Durchführung der letzten Inspektion ein Jahr vergangen ist, ohne den km-Stand für die nächste km bezogene Inspektion erreicht zu haben.

  • Gibt es eine E10 Verträglichkeit für Yamaha Motorräder, Roller und ATV's?

    Alle Yamaha Motorräder, Motorroller und ATV´s ab Baujahr 1990 sind laut Hersteller für den Kraftstoff Super E10 (maximaler Bioethanolanteil 10%) freigegeben. 

    Alle Fahrzeuge bis Baujahr 1989 sind nicht E10 tauglich und müssen mit Super oder Super Plus betankt werden! 

    Bitte bedenken Sie, dass die Alterungsbeständigkeit durch den Ethanolzusatz stark verringert wird. Bei Vergasermodellen, die länger als 4 Wochen unbenutzt bleiben, sollte das Kraftstoffsystem entleert werden. 

    Der Yamalube® Fuel Stabilizer
    & Conditioner schützt Vergaser und Einspritzanlagen vor Verharzung und erhält das Oktanniveau während längerer Stilllegung.

    Falls Unklarheiten zu dem Thema auftreten, sollten Sie dieses in Ihrer Bedienungsanleitung nachlesen oder Ihren autorisierten Vertragshändler fragen.

  • Sind Winterreifen für Motorräder vorgeschrieben?

    Winterreifen werden nicht grundsätzlich in der Winterzeit gefordert, sondern nur bei winterlichen Straßenverhältnissen. Das bedeutet bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis darf nach der StVO nur mit entsprechend für diese Wetterverhältnisse gekennzeichneten Reifen (z. B.
    M+S-Kennzeichnung) gefahren werden. Von Yamaha gibt es keine speziellen Freigaben für Reifen mit einer Kennzeichnung für den Winterbetrieb und wir können aus sicherheitstechnischen Gründen nur von der Nutzung eines  Motorrades oder Rollers bei winterlichen Straßenverhältnissen abraten, da Einspurfahrzeuge unter solchen Verhältnissen auch mit anderer Bereifung nur schwer beherrschbar sind. Sollten Sie trotzdem in Erwägung ziehen, Ihr Fahrzeug mit Winterreifen auszurüsten, können Sie entsprechende Informationen über die Internetseiten der Reifenhersteller erhalten.

  • Wo kann ich eine Probefahrt machen?